GEMA-Meldung für Mitgliedsorchester

Ihr Orchester oder Ensemble ist ordentliches BDZ-Mitglied? Dann haben Sie alles  richtig gemacht: alle Konzerte die ihr Orchester veranstaltet und aktiv mitgestaltet, sind über den Rahmenvertrag zwischen dem BDZ und der GEMA abgegolten.

Diesen Rahmenvertrag dürfen Sie allerdings nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie nach Aufforderung des BDZ ihren Meldebogen mit den Vereinsdaten und den Orchesterspielern ordnungsgemäß ausgefüllt und der Geschäftsstelle eingereicht bzw. online hochgeladen haben. Eine weitere Voraussetzung, um in den Genuss unseres BDZ-GEMA-Rahmenvertrages zu kommen: die jährlichen Mitgliedsbeiträge müssen umgehend nach Rechnungsstellung beglichen worden sein.

Bitte beachten Sie zudem, dass folgende Arten von Konzerten nicht durch den Rahmenvertrag abgegolten sind:

  • Konzerte von Konzertveranstaltern
  • Konzerte in Kooperation mit Kirche, Gemeinde, andere nicht zum BDZ gehörende Vereine, …
  • Konzerte in denen unser BDZ-Mitglied nicht musiziert (nur als Veranstalter auftritt)
  • Konzerte unserer kooperativen / außerordentlichen Mitglieder
  • Auf solche Veranstaltungen erhalten unser BDZ-Mitglieder einen 20%tigen Rabatt.
  • Rein gesellschaftliche Veranstaltungen unserer Mitgliedsorchester
  • Konzerte unserer Einzelmitglieder oder Gruppen von Einzelmitgliedern, bei denen sie musizieren. Auf solche Veranstaltungen erhalten unsere Einzelmitglieder einen 20%tigen Rabatt, sofern sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eines Einzelmitglieds erfolgen. Dazu müssen die Einzelmitglieder eine eigene Veranstaltungsmeldung bei der GEMA einreichen und dabei auf diesen Rabatt unter Angabe ihrer BDZ-Mitgliedsnummer und der Pauschalvertragsnummer 1510422800 verweisen.

Die GEMA-Meldungen sind spätestens 10 Tage nach einem Konzert abzugeben.

Für die Meldungen hat die GEMA mit Wirkung ab dem 01.07.2022 ein neues Online-Verfahren eingeführt, über das Sie diese direkt online – und ohne Umweg über den BDZ – durchführen können:

  • Zunächst müssen Sie sich für den Zugang ihres Mitgliedsorchester auf dem GEMA-Portal einmalig registrieren. Dazu benötigen Sie neben einer E-Mail-Adresse Ihre GEMA-Kundennummer, die sie durch den BDZ per E-Mail oder Brief mitgeteilt bekommen, und einen Code, den Sie direkt von der GEMA erhalten und der dem BDZ nicht bekannt ist. Detaillierte Informationen zur Registrierung finden Sie in unserer Dokumentation zur Registrierung bei der GEMA.
    Bitte  beachten Sie, dass sich der Ablauf zur Registrierung seit Erstellung der Dokumentation (Stand 28.05.2022) geändert haben könnte und dies aufgrund fehlender Testmöglichkeiten nicht permanent in der Dokumentation aktualisiert werden kann.
    Ggfs. erhalten Sie eine nach Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Registrierung nach einigen Minuten eine Nachricht ab diese E-Mail-Adresse mit einem Code zur Verifizierung dieser E-Mail-Adresse. Mit  diesem “Code” ist dann nicht der o.g. Code aus dem Brief gemeint, den Sie von der GEMA erhalten.
  • Für die Meldung eines Konzertes melden Sie sich nach der zuvor erfolgten Registrierung am GEMA-Portal an und geben dort alle Angaben zum Konzert, Veranstaltungsort, Besucher, Einnahmen sowie Programm an. Detaillierte Informationen zur Konzertmeldung finden Sie in unserer Dokumentation zur Konzertmeldung bei der GEMA.
  • Häufig gestellte Fragen werden auf der Seite >> GEMA-FAQs (bitte hier klicken) << beantwortet.
  • Auf dem Service-Portal der GEMA finden Sie weitere Informationen, Hilfen und Anleitungen in Form von kurzen Videos.
  • Alle weiteren Fragen zum GEMA-Portal oder zur Registrierung richten Sie bitte direkt an das GEMA KundenCenter, da der BDZ hier leider nicht weiterhelfen kann:
    GEMA KundenCenter
    11506 Berlin
    Telefon: 030 588 58 999
    E-Mail: kontakt@gema.de
    Servicezeiten: Mo – Fr: 07:00-18:00 Uhr