Amateurmusikfonds startet mit erster Ausschreibung für Projektförderung

Veröffentlicht von Robert Draken am

Ab sofort können sich Musikensembles, Chöre, Orchester, Bands und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich um eine Förderung von Projekten aus dem neu geschaffenen Amateurmusikfonds bewerben. Der Fonds soll Musikensembles unterstützen, neue Auftrittsmöglichkeiten zu initiieren und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen.

Der Amateurmusikfonds fördert Modellprojekte, deren Projektziele neue Impulse, Methoden und Ideen für die amateurmusikalische Arbeit vermitteln.

Was?

  • Besonders künstlerische, herausragende und zukunftsweisende Projekte der Amateurmusik.

Wer?

  • juristische Personen, die gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles sind, deren Träger, Kirchengemeinden, Bands, sofern Sie ein e. V. oder eine gGmbH sind, oder andere Organisationen der Amateurmusik, die Träger eines Ensembles sind.

Wann?

  • Ausschreibungsfrist: 10.10.2023
  • Projektzeitraum: 01.01.2024–15.10.2024

Bitte beachten!

  • Honorare: nur zusätzliche Honorare für Leistungen außerhalb des regulären Probenbetriebes
  • Anschaffungen: Teilfinanzierungen sind nicht möglich; Einzelwert der Anschaffung max. 800 EUR netto
  • Verpflegungskosten werden nicht übernommen
  • Projekte dürfen nicht vor dem 01.01.2024 beginnen, d.h. keine Zahlungen und Vertragszeichnungen vor Projektbeginn

Alle Details unter https://bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds

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