Merkblatt EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Veröffentlicht von sh am

EU-DSGVO – Was heißt das eigentlich für die Vereine des Amateurmusizierens? Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) tritt nach mehrjähriger Übergangsphase nun zum 25. Mai 2018 in Kraft. Auf nationaler Ebene wurde u.a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) überarbeitet und angepasst. Aktuell ist die Rechtslage allerdings noch nicht in allen Fällen eindeutig, teilweise haben sich die zuständigen Aufsichtsbehörden (in Deutschland die Datenschutzbeauftragten
der Bundesländer) noch nicht abschließend auf einheitliche Auslegungen festgelegt. Es ist also davon auszugehen, dass sich die Umsetzung einiger Regelungen und deren Wirkungsbereich erst später klären werden.

Wir empfehlen unseren Vereinen dazu das BDO Merkblatt mit Checkliste.

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