Wer veranstaltet das BDZ eurofestival zupfmusik 2026?

Der Bund Deutscher Zupfmusiker e.V. veranstaltet das weltgrößte Festival für Mandoline, Mandola, Gitarre und Zupforchester.

Ich möchte am BDZ eurofestival zupfmusik 2026 teilnehmen. Was muss ich tun?

Zur Bewerbung zum Festival kann nur über das offizielle Anmeldeformular im Internet erfolgen.

Die Anmeldefrist für das Festival endet am 30.06.2025. Eine Warteliste wird eingerichtet.

Ich habe mich offiziell beworben, heißt dies auch, dass ich automatisch teilnehmen darf?

Leider nein. Der Bundesmusikbeirat des BDZ wählt aus allen Bewerbern die aktiven Teilnehmer aus. Selbstverständlich sind wir bemüht, alle Bewerbungen zu berücksichtigen. Die Anzahl der Auftrittsmöglichkeiten und Konzertbühnen ist jedoch beschränkt.

Ich bin zur Teilnahme zugelassen, was muss ich tun?

Bis zum 30.09.2025 erhält jeder Bewerber eine Zu- oder Absage zur aktiven Teilnahme am Festival. Die Teilnahme ist nur rechtsverbindlich gültig, wenn der Teilnehmer seine Auftrittsgebühr bis zum 15.10.2025 bezahlt und mittels Unterschrift die Teilnahmebedingungen akzeptiert. Weitere Informationen dazu folgen in Kürze.

Ich benötige Hotelunterkünfte für mich oder mein Orchester. Was muss ich tun?

Hotelunterkünfte werden nicht über den Veranstalter vermittelt. Jeder Teilnehmer ist für seine Unterkunft selbst verantwortlich. Auskünfte über Hotelkapazitäten erhält man bei der Touristinformation der Stadt Bruchsal. Da erfahrungsgemäß ca. 1.500 aktive Teilnehmer zum Festival erwartet werden, rät der Veranstalter zu einer frühzeitigen Reservierung der Hotelunterkünfte!

Können meine Auftrittswünsche berücksichtigt werden?

Die Bundesmusikleitung versucht grundsätzlich alle Wünsche zu berücksichtigen. Der BDZ als Veranstalter legt aber im Sinne des Festivalcharakters Wert darauf, dass alle Teilnehmer während der gesamten Festivalzeit in Bruchsal sind. Ein Musizieren vor leeren Rängen soll daher vermieden werden. Daher kann es durchaus sein, dass Sonderwünsche im Einzelfall nicht berücksichtigt werden können.

Gibt es eine Gemeinschaftsverpflegung?

Ja! Während der Festivalzeit erhält man von Donnerstag-Mittag bis Samstag-Abend Mahlzeiten im Festivalzelt (auch für Vegetarier). Mit der verbindlichen Anmeldung zum Festival wird die Anzahl der benötigten Mahlzeiten für die Gemeinschaftsverpflegung abgefragt.

Welche Kosten kommen als Teilnehmer auf mich zu?

Neben meinen Kosten für Anfahrt und Unterkunft bin ich verpflichtet, eine Festivalkarte zu erwerben. Details stehen unter Karten und Preise.

In den Teilnahmebedingungen ist eine Sonderregelung für teilnehmende Kinder-, Jugend- und Schüler-Ensembles von Vereinsorchestern und Musikschulen beschrieben.

Muss ich eine Festivalkarte erwerben?

Grundsätzlich müssen alle aktiven Teilnehmer, die nicht nur als Zuhörer/Besucher kommen, eine Festivalkarte erwerben. Was beinhaltet der Kauf der Festivalkarte? Mit dem Kauf der Festivalkarte kann ich an allen Konzerten, Workshops und Ausstellungen kostenlos teilnehmen. Die Festivalkarte beinhaltet ebenfalls sechs Mahlzeiten, von Donnerstag bis Samstag im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung.

In den Teilnahmebedingungen ist eine Sonderregelung für teilnehmende Kinder-, Jugend- und Schüler-Ensembles von Vereinsorchestern und Musikschulen beschrieben.

Muss ich als aktiver Teilnehmer auch eine Festivalkarte erwerben, wenn ich nicht dauerhaft vor Ort bin oder am Essen teilnehme?

Den BDZ erreichen immer wieder Fragen, ob auch Teilnehmer aus der Umgebung von Bruchsal die Festivalkarte zum vollen Preis erwerben müssen, auch wenn sie nicht dauerhaft vor Ort sind oder nicht an allen angebotenen Mahlzeiten teilnehmen, die im Preis der Festivalkarte enthalten sind.

Bei der Gestaltung des weltweit größten Zupfmusikfestivals sind sehr viele Aspkete zu berücksichtigen, da für die Finanzierung des Festivals in der Regel nicht auf Zuschüsse der öffentlichen Hand zurückgegriffen werden kann. Bei der Planung des Festivals ist es den Organisatoren wichtig, dass das Festival von allen Teilnehmern für alle solidarisch getragen wird. Daher hat der BDZ-Bundesvorstand einen Weg beschlossen, der das Solidaritätsprinzip in den Vordergrund stellt: ein Festival für Alle und von allen.

Es ist den Organisatoren daran gelegen, dass nach Möglichkeit alle aktiven Teilnehmer dauerhaft vor Ort sind und auch mit ihrer Anwesenheit die Konzerte der anderen Teilnehmer bereichern.

Dabei ist es unumgänglich, eine Gemeinschaftsverpflegung anzubieten. Die Stadt Bruchsal hat nicht die Kapazitäten, um 1.200 Musiker in den Mittagsstunden und zum Abendessen so zu verpflegen, dass anschließend wieder alle zügig in den Konzertsälen sein können.  Dieses Thema wurde vom BDZ-Bundesvorstand zuvor mit allen Vertretern der BDZ-Landesverbände erörtert. Dabei wurden auch die Möglichkeit des fakultativen Essens erörtert, also ohne Vorbestellungen auf ein Essensangebot zurückgreifen zu können. Dies ist leider organisatorisch ausgeschlossen, da kein Caterer eine solche Option anbietet und das damit verbundene wirtschaftliche Risiko trägt.

Der BDZ als Veranstalter bestellt daher ein Gemeinschaftsessen und auch große Zelte, in denen gegessen werden kann. Dies ist mit einem sehr großen organisatorischen Zeit- und Geldaufwand verbunden. Auch die Logistik zur Abwicklung der Verpflegung in drei Schichten ist sehr aufwändig. Der Erfolg der vorherigen Festivals bestätigt aber, dass dies der richtige Weg ist.

Aus diesen Gründen ist eine aktive Teilnahme am Festival ohne den Erwerb einer Festivalkarte zum einheitlichen Preis nicht möglich. Der BDZ appelliert an die Solidarität aller, die dieses Festival erst möglich machen.

In den Teilnahmebedingungen ist eine Sonderregelung für teilnehmende Kinder-, Jugend- und Schüler-Ensembles von Vereinsorchestern und Musikschulen beschrieben.

Was ist bei dem Erwerb von Festivalkarten zu berücksichtigen, wenn ein Teilnehmer in mehreren Orchestern/Ensembles tätig ist?

Wenn ein aktiver Teilnehmer in mehreren Orchestern/Ensembles am Festival teilnimmt, benötigt er natürlich nur eine Festivalkarte und nicht eine pro Orchester/Ensemble. In diesem Fall ist der Teilnehmer selbst dafür verantwortlich, dass eine Festivalkarte für ihn erworben wird.

Alle Ensembles werden zu gegebener Zeit befragt, welches Ensemblemitglied in mehreren Orchestern/Ensembles auftritt. Dies dient zur Vermeidung von Auftrittsüberschneidungen. Ein Überschneiden mit individuellen Orchester-/Ensembleproben kann in der Regel jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Für Solo- und Kammermusiker gelten gesonderte Vereinbarungen, die bei der Festival-Leitung erfragt werden können.

Stellt der Veranstalter mir einen Probenraum zur Verfügung?

Aktive Teilnehmer erhalten vom Veranstalter die Möglichkeit zu einer kurzen Bühnen- und Einspielprobe am Tag ihres Auftrittes. Proberäume für Orchester- und Ensembleproben werden darüber hinaus nicht zur Verfügung gestellt.

Gibt es Eintrittskarten im Vorverkauf und an der Abendkasse?

Ja. Ab dem 01.10.2025 wird es die Möglichkeit geben, Karten über das Internet zu erwerben. Während des Festivals ist das Kartenbüro vor Ort geöffnet. An der Info-Theke können Tages- und Einzelkarten für Veranstaltungen erworben werden.

Ich spiele in mehreren Ensembles und Orchestern und möchte Auftrittsüberschneidungen vermeiden, was muss ich tun?

Mit einem der nächsten Teilnehmerrundschreiben erhalten alle aktiven Teilnehmer einen Fragebogen. Hier haben Sie die Möglichkeit anzugeben, welcher ihrer Orchestermitglieder mehrere Auftritte im Rahmen des Festivals haben. Auch hier versucht die Bundesmusikleitung alle Angaben zu berücksichtigen.

Wie lange dauert mein Auftritt?

Die Bühnenzeit darf in Konzertsälen 20 Minuten nicht übersteigen. In der Bühnenzeit ist Spieldauer sowie Auf- und Abtrittszeit der Künstler eingerechnet.

Sofern zwei Orchester gemeinsam als ein großes Orchester in einem Konzert auftreten, verdoppelt sich deren Bühnenzeit auf 40 Minuten.

Ich habe weitere Fragen – an wen kann ich mich wenden?

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