(Disclaimer: Der Text auf dieser Seite ist nur in deutscher Sprache verbindlich. Andere Sprachen werden durch eine automatisierte Übersetzung erstellt.)

Für die Ausstellungen als Instrumentenaussteller im Bürgerzentrum und Rathaus/Musikschule gelten die folgenden Bedingungen.

Ausstellungspakete

Ausstellungspaket 1

  • Standplatz, inkl. 1 Tisch, Tischgröße 140 x 70 cm
  • Anzeige im Programmheft / auf der Festival-Webseite (1/3 Seite), 4c,
    (Druckvorlagen / Layout sind zu stellen)
  • Anzeigenschlusstermin: 1. Februar 2026
  • Preis: 230,- € zzgl. MwSt.

Ausstellungspaket 2

  • Standplatz, inkl. 2 Tischen, Tischgröße 140 x 70 cm
  • Anzeige im Programmheft / auf der Festival-Webseite (1/3 Seite), 4c,
    (Druckvorlagen / Layout sind zu stellen)
  • Anzeigenschlusstermin: 1. Februar 2026
  • Preis: 345,- € zzgl. MwSt.

Ausstellungspaket 3

  • Auslage von Prospektmaterial
  • Aufstellung 1 Rollup
  • Anzeigenschlusstermin: 1. Februar 2026
  • Preis: 57,- € zzgl. MwSt.

Buchung weiterer Leistungen

Umfang und Preise nach Absprache

Zeitplan

Ausstellungszeiten: Do. 14.05. – Sa. 16.05.2026 von 10:00 – 18:00 Uhr

Gemeinsamer Aufbau: Do. 14.05.2026, 10:00 – 11:00 Uhr

Abbau für Aussteller im Rathaus / Musikschule: Samstag 16.05.2026 bis 18:30 Uhr

Abbau für Aussteller im Bürgerzentrum: Samstag 16.05.2026 frühestens ab 21:00 Uhr

Ausführung

  • Die Standanordnung gibt der Veranstalter nach der von ihm vorgenommenen Gesamtplanung der Ausstellung vor. Die Ausstellungspläne werden bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn versandt.
  • Jeder Aussteller erhält max. zwei Tische für die Ausstellung. Bei weiterem Bedarf kontaktieren Sie bitte rechtzeitig die Ausstellungsorganisation oder vermerken Sie dies in dem beigefügtem Buchungsformular. Für die Buchung von zusätzlichem Standmobiliar werden entsprechende Mietgebühren erhoben.
  • Jeder Aussteller muss für eine den Tisch schonende Abdeckung Sorge tragen. Beim Auf- und Abbau der Stände ist darauf zu achten, dass Fuß-, Wand- und Deckenflächen pfleglich behandelt werden. Diese dürfen nicht beklebt, benagelt, angebohrt oder durch andere Befestigungstechniken beschädigt werden. Für Schäden ist der Verursacher ersatzpflichtig.
  • Rollups können nur in begrenzter Anzahl eingesetzt werden und auch nur da, wo es die Lage des Standes im Gesamtplan zulässt. Für diese wird in Abhängigkeit von der Größe des Rollups eine Standgebühr von je 46,- € erhoben.
  • Die Verwendung von eigenem Mobiliar ist nur nach Absprache und Genehmigung durch den Veranstalter möglich. Ausstellungsgegenstände dürfen nur auf bzw. unter den Ausstellungstischen platziert werden.
  • Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für beschädigte oder abhanden gekommene Ausstellungsgegenstände.
  • Im Programmheft / auf der Webseite werden die Aussteller in einem Ausstellerverzeichnis aufgeführt.
  • Bei einer Anmeldung bis zum 15.12.2025 wird Ihr Name auf der vorläufigen Ausstellerliste im Verbandsmagazin „Auftakt!“ 1/2026 veröffentlicht.
  • Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellern, den Ständen und den ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für Werbung und Presseveröffentlichungen zu verwenden. Dies gilt auch für Aufnahmen, die die Presse mit Zustimmung des Ausstellers direkt fertigt.
  • Für die Standreinigung und Abfallentsorgung ist der Aussteller selbst verantwortlich. Verpackungsmaterial und Abfälle dürfen nicht vor den Gebäuden abgestellt werden.
  • Mit der Anmeldung zur Teilnahme an der Ausstellung werden die Ausstellungsbedingungen als verbindlich anerkannt.
  • Anmeldeschluss ist der 30.03.2026

Kontakt für weitere Fragen

Uschi Zenz
Ausstellungsbetreuung BDZ eurofestival zupfmusik 2026
uschi.zenz@zupfmusiker.de