Fünf Tage bezahlte Bildungszeit für BDZ Lehrgänge in Baden-Württemberg
Beschäftigte in Baden-Württemberg haben einen Anspruch, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt. Die bezahlte Bildungsfreistellung kann für ehrenamtliche Fortbildung genutzt werden.
Der BDZ Baden-Württemberg ist seit Oktober 2024 zertifiziert als “anerkannter Träger von Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten”. BDZ Lehrgänge in Baden-Württemberg sind Bildungszeit.
Für BDZ-BW Lehrgänge können Angestellte in Baden-Württemebrg fünf Tage bezahlte Bildungszeit pro Jahr beantragen. Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber gestellt werden. Für die Bildungszeit beim BDZ Lehrgang gibt es bezahlten Urlaub. Nach dem Lehrgang muss die Teilnahmebestätigung beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Weiter Information zur Bildungszeit in Baden-Württemberg:
- Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Tourismus BW: Bildungszeit
- Allgemeine Information zu Bildungszeit beim Regierungspräsidium
- Der Bund Deutscher Zupfmusiker Baden Württemberg e.V. in der
Liste anerkannter Träger von Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten (pdf) - Empfohlenes Formular zur Beantragung von Bildungszeit (pdf)
- Merkblatt für Beschäftigte und Arbeitgeber (pdf)
- Merkblatt zu Bildungsmaßnahmen (pdf)
- Häufig gestellte Fragen (pdf)