Konzert im Ausland – was ist da mit GEMA?

Veröffentlicht von Robert Draken am

Manchmal nimmt ein Verein gerne die Gelegenheit wahr, ein Konzert im Ausland zu geben. Dies kann im Rahmen einer Konzertreise oder bei anderen Gelegenheiten erfolgen.

Dann stellt sich die Frage, wie es dort mit der GEMA-Meldung aussieht. Kann das Konzert also wie üblich über den eigenen Zugang zum Online-Portal der GEMA gemeldet werden und übernimmt der BDZ auch dafür eventuell anfallende Gebühren?

Veranstaltungen im Ausland werden generell nicht durch den Rahmenvertrag des BDZ mit der GEMA erfasst und dafür gelten auch keine Sonderkonditionen durch eine BDZ-Mitgliedschaft. Solche Veranstaltungen müssen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bei der jeweils zuständigen Rechteverwertungsgesellschaft durchgeführt werden. Aufgrund der vielen verschiedenen Regelungen kann der BDZ dabei leider nicht unterstützen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die zutreffenden Konditionen im Vorfeld bei den jeweils zuständigen Rechteverwertungsgesellschaften im Ausland zu informieren, da Konzertauftritte auch dort von diesen mitverfolgt werden.

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